Kontakt zum Finanzamt Nauen | Finanzämter des Landes Brandenburg (2023)

Ihre Nachricht an das Finanzamt Nauen

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.

Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich. Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z.B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..

(Video) Ministerium der Finanzen und für Europa stellt sich vor

Kontaktformular für steuerliche Fragen

Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen

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Kontaktformular für steuerliche Fragen

Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen

Ihr Besuch im Finanzamt Nauen

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z.B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z.B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
(Video) Grundsteuer Formular ausfüllen in Papierform 🏠 Grundsteuererklärung Ausfüllhilfe [ohne Elster, pdf]

Kontakt zum Finanzamt Nauen

Organisation
Organisation:
Finanzamt Nauen
Standort
Straße:
Ketziner Straße 3
PLZ Ort:
14641 Nauen
Ansprechpartner:
E-Mail:
poststelle.fa-nauen@­fa.brandenburg.de
Telefon:
(03321) 412-165
Telefon 2:
(03321) 412-166
Fax:
(03321) 412-888
  • Hinweise zum E-Mail-Verfahren
(Video) 3. WNL-Webinar: Corona, Steuern, Finanzamt – Was ist jetzt zu tun?

Öffnungszeiten des Finanzamtes Nauen

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpersonen

  • Ansprechpartner nach (Steuer)Themen
    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
    Bearbeitungvon Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
    (03321) 412-0
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen.
    (03321) 412-328
    Bewertung(Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).
    (03321) 412-139
    (03321) 412-137
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitungvon Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
    (03321) 412-0
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03321) 412-0
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03321) 412-218
    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (03321) 412-225
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
    Die Zuständigkeit hierfür liegt im Finanzamt Frankfurt/Oder.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (03321) 412-
    Finanzkasse: 231
    Vollstreckung, Stundung, Erlass, Erhebung: 228
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (03321) 412-263
    Grunderwerbsteuer
    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Die Zuständigkeit liegt im Finanzamt Kyritz.
    Investitionszulage
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (03321) 412-333
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
    (03321) 412-225
    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
    (03321) 412-150
    (03321) 412-450
    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber/ Lohnsteueranmeldung
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03321) 412-339
    Lohnsteueraußenprüfung
    Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.
    (03321) 412-629

    Neugründung von Unternehmen – Neuaufnahmestelle
    Die Neuaufnahmestelle (NAST) ist für die steuerliche Erfassung bei Existenzgründungen zuständig. Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnimmt, ist verpflichtet den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ binnen 4 Wochen an das Finanzamt zu übermitteln.

    Um eine schnelle und reibungslose Vergabe der Steuernummer zu gewährleisten, wird empfohlen, in „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu ein Benutzerkonto bei ELSTER eingerichtet haben müssen. Die Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Programminstallation. Die Zugangsdaten zur erfolgreichen Registrierung werden aus Sicherheitsgründen in einem zweistufigen Verfahren (per Mail und per Post) bereitgestellt.

    Eine Registrierung bei ELSTER ist – unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens – stets erforderlich und sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen zählen beispielsweise die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 3 UStG, § 41a Abs. 1 EStG) sowie von Einkommensteuererklärungen bzw. Körperschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie E-Bilanzen bzw. Anlagen EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV, § 31 Abs. 1a KStG, § 181 Abs. 2a AO).

    Eine Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vorliegt. Die zugeteilte Steuernummer wird im Anschluss auf postalischem Weg bekannt gegeben.

    Wenn Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem o.g. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen, wird nach der umsatzsteuerlichen Erfassung beim Finanzamt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert. Das BZSt teilt Ihnen Ihre USt-IdNr. daraufhin mit.
    (03321) 412-0
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03321) 412-157
    Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (03321) 412-664
    Straf- und Bußgeldsachen
    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang uned Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
    Die Zuständigkeit ist an das FinanzamtPotsdam abgegeben.
    Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03321) 412-0
    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben.
    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03321) 412-338
    (03321) 412-353
    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
    (03321) 412-338
    (03321) 412-353
    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
    Bearbeitungvon Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
    (03321) 412-0
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen.
    (03321) 412-328
    Bewertung(Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).
    (03321) 412-139
    (03321) 412-137
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitungvon Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
    (03321) 412-0
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03321) 412-0
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03321) 412-218
    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (03321) 412-225
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
    Die Zuständigkeit hierfür liegt im Finanzamt Frankfurt/Oder.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (03321) 412-
    Finanzkasse: 231
    Vollstreckung, Stundung, Erlass, Erhebung: 228
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (03321) 412-263
    Grunderwerbsteuer
    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Die Zuständigkeit liegt im Finanzamt Kyritz.
    Investitionszulage
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (03321) 412-333
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
    (03321) 412-225
    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
    (03321) 412-150
    (03321) 412-450
    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber/ Lohnsteueranmeldung
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03321) 412-339
    Lohnsteueraußenprüfung
    Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.
    (03321) 412-629

    Neugründung von Unternehmen – Neuaufnahmestelle
    Die Neuaufnahmestelle (NAST) ist für die steuerliche Erfassung bei Existenzgründungen zuständig. Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnimmt, ist verpflichtet den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ binnen 4 Wochen an das Finanzamt zu übermitteln.

    Um eine schnelle und reibungslose Vergabe der Steuernummer zu gewährleisten, wird empfohlen, in „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu ein Benutzerkonto bei ELSTER eingerichtet haben müssen. Die Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Programminstallation. Die Zugangsdaten zur erfolgreichen Registrierung werden aus Sicherheitsgründen in einem zweistufigen Verfahren (per Mail und per Post) bereitgestellt.

    Eine Registrierung bei ELSTER ist – unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens – stets erforderlich und sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen zählen beispielsweise die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 3 UStG, § 41a Abs. 1 EStG) sowie von Einkommensteuererklärungen bzw. Körperschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie E-Bilanzen bzw. Anlagen EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV, § 31 Abs. 1a KStG, § 181 Abs. 2a AO).

    Eine Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vorliegt. Die zugeteilte Steuernummer wird im Anschluss auf postalischem Weg bekannt gegeben.

    Wenn Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem o.g. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen, wird nach der umsatzsteuerlichen Erfassung beim Finanzamt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert. Das BZSt teilt Ihnen Ihre USt-IdNr. daraufhin mit.
    (03321) 412-0
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03321) 412-157
    Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (03321) 412-664
    Straf- und Bußgeldsachen
    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang uned Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
    Die Zuständigkeit ist an das FinanzamtPotsdam abgegeben.
    Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03321) 412-0
    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben.
    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03321) 412-338
    (03321) 412-353
    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
    (03321) 412-338
    (03321) 412-353
  • Amtsleitung
    Amtsleitung
    Martina Paul
    Tel.: (03321) 412-264
    Fax: (03321) 412-888
    Ständige Vertreterin der Amtsleitung
    Ulrike Hauck
    Tel.: (03321) 412-232
    Fax: (03321) 412-888
    Geschäftsstellenleitung
    Kathrin Nützel
    Tel.: (03321) 412-263
    Fax: (03321) 412-888
    Amtsleitung
    Martina Paul
    Tel.: (03321) 412-264
    Fax: (03321) 412-888
    Ständige Vertreterin der Amtsleitung
    Ulrike Hauck
    Tel.: (03321) 412-232
    Fax: (03321) 412-888
    Geschäftsstellenleitung
    Kathrin Nützel
    Tel.: (03321) 412-263
    Fax: (03321) 412-888
(Video) Webinar: Steuererklärung gemeinnütziger Vereine

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(Video) Teil 1/2: Webinar Grundsteuer-Reform 2022: Alles was Eigentümer und/oder Vermieter wissen müssen

FAQs

Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung in Nauen? ›

Leider gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss! Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann.

Welches Finanzamt ist für die Uckermark zuständig? ›

Das Finanzamt Angermünde ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Uckermark zuständig.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung in Brandenburg? ›

Das Warten auf den Steuerbescheid hat sich für Brandenburgerinnen und Brandenburger zuletzt nochmals verlängert. Warteten die Steuerpflichtigen nach Abgabe der Steuererklärung für 2019 durchschnittlich 39,6 Tage auf den Bescheid, waren es zwei Jahre später zum 31. Dezember 2022 bereits 53,6 Tage.

Welches Finanzamt ist für Bernau zuständig? ›

Gemeinden, für die das Finanzamt Eberswalde zuständig ist: Ahrensfelde. Althüttendorf. Bernau bei Berlin, Stadt.

Wie kann ich nachprüfen ob meine Steuererklärung angekommen ist? ›

Sagen Sie dem Mitarbeiter vom Finanzamt kurz, dass Sie Ihren Bearbeitungsstand Ihrer Einkommenssteuererklärung prüfen möchten. Nach der Nennung Ihrer Steuernummer oder alternativ Steueridentifikationsnummer werden Sie durchgestellt oder erhalten die Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters.

Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend prüfen? ›

Innerhalb der gesamten 4 Jahre darf das Finanzamt dann zurück prüfen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine Steuererklärung abgegeben haben, oder nicht. Diese „kurze“ Frist von 4 Jahren gilt aber nur, wenn Sie nicht verpflichtet sind oder waren, eine Steuererklärung abzugeben.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig Deutschland? ›

Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnen: das so genannten Wohnsitzfinanzamt. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie - oder bei Verheirateten Ihre Familie - sich überwiegend aufhalten.

Wie viele Finanzämter gibt es in Brandenburg? ›

Im gesamten Land Brandenburg sind 13 Finanzämter und deren Service-Informationsstellen Ihre Ansprechpartner.

Für welche Steuern ist das Finanzamt zuständig? ›

Die Gemeinschaftsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Bundesauftrag von den Finanzämtern verwaltet. Sie fließen Bund und Ländern gemeinsam zu. Die reinen Ländersteuern (z.B. Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) werden auch von den Ländern verwaltet.

Wann bekomme ich das Geld von der Steuererklärung? ›

Je nach Komplexität des Steuerfalls, Wohnort oder Abgabetermin liegt die Bearbeitungszeit zwischen vier und zwölf Wochen. In Einzelfällen musst du dich auch mal bis zu fünf Monate gedulden.

Wie lange dauert die Auszahlung vom Finanzamt? ›

Sie erhalten einen Bescheid über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die Steuergutschrift wird ca. 5 bis 6 Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens automatisch auf das Konto ausbezahlt.

Wie lange dauert es bis das Geld von der Steuererklärung kommt? ›

Das Wichtigste zur Steuerrückzahlung in Kürze:

Dein Steuerbescheid lässt in der Regel zwischen 4 und 12 Wochen auf sich warten. Eine Wartezeit von bis zu 6 Monaten ist ohne die Angabe weiterer Gründe erlaubt, ab dann muss das Finanzamt handeln.

Wie kann ich ein Steuernummer bekommen? ›

Gründer*innen können ihre Steuernummer beim Finanzamt über das Onlineformular “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” beantragen. Die Übermittlung des Fragebogens erfolgt auf digitalem Weg, z.B. über „Mein ELSTER“ (zu finden unter Formulare & Leistungen > Alle Formulare).

Wo ist die Steuernummer zu finden? ›

Um Ihre Steuernummer zu ermitteln, können Sie diese beim zuständigen Finanzamt erfragen. Auch auf Ihren Dokumenten wie dem Einkommenssteuerbescheid finden Sie Ihre Steuernummer.

Welches Finanzamt ist für 51061 zuständig? ›

Finanzamt Köln-Nord - BundesFinanzPortal.

Was passiert wenn man bei der Steuererklärung einen Fehler macht? ›

Konsequenzen bei falschen Angaben in der Steuererklärung

Absichtliche Fehler sind strafbar und werden häufig als Steuerhinterziehung bewertet. Sollte wirklich eine Steuerhinterziehung vorliegen, kann das für dich existenzbedrohend sein.

Warum bekomme ich keinen Steuerbescheid? ›

Wenn du eine Steuererklärung abgegeben hast und keinen Bescheid erhalten hast, dann hat das Finanzamt höchstwahrscheinlich deine Steuererklärung noch nicht bearbeitet. Wichtig zu wissen: Steuererklärungen des Vorjahres werden immer erst ab Mitte März des laufenden Jahres von den Finanzämtern bearbeitet.

Was passiert wenn man Steuererklärung nicht nachweisen kann? ›

Belege müssen nicht mehr direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt kann Belege stichprobenartig anfordern. Fehlt ein Beleg, kann das Amt die Ausgabe in Ihrer Steuererklärung streichen.

Ist es strafbar wenn man keine Steuererklärung macht? ›

verpflichtend vorgeschriebene Steuererklärung nicht oder zu spät abgegeben, scheidet nach der Rechtsprechung des OLG Köln (31.1.2017 – III-1 Rvs 253/16) und nun auch des OLG Oldenburg (10.7.2018 – 1 Ss 51/18) eine vollendete Steuerhinterziehung wegen der Nichtabgabe von Steuererklärungen aus.

Was passiert wenn man 10 jahrelang keine Steuererklärung gemacht hat? ›

3.4 Wie lange rückwirkend ist eine Steuererklärung möglich? Wenn du seit Jahren keine Steuererklärung gemacht hast oder du dich zum ersten mal mit dem Thema beschäftigst, kannst du bis zu vier Jahre freiwillig deine Steuererklärung nachträglich einreichen. Vorausgesetzt, du warst in diesen Jahren nicht verpflichtet.

Kann das Finanzamt auf mein Konto schauen? ›

Eine Speicherung von Kontoständen oder -umsätzen erfolgt nicht. Fazit: Die Kontoabfrage gibt nur Auskunft darüber, bei welchen Kreditinstituten jemand Konten oder Depots unterhält. Es werden keine Informationen über den Kontostand oder die Kontobewegungen an das Finanzamt übermittelt.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig Wenn ich im Ausland lebe? ›

Finanzamtes Neubrandenburg (RiA) Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.

Wer muss in Deutschland keine Steuer zahlen? ›

Genauer gesagt, sind es 10.908 Euro im Jahr 2023. Liegt Ihr Einkommen unter diesem Wert, müssen Sie keine Steuern zahlen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Grundfreibetrag und dieser wird regelmäßig erhöht. Das heißt im Umkehrschluss: Ab dem 10.909sten Euro wird Einkommensteuer fällig.

Wo muss ich Steuererklärung machen? ›

Das heißt, spätestens vier Jahre nach dem Ende des Steuerjahres musst Du Deine Erklärung beim Finanzamt abgegeben haben. Demzufolge hast Du für die Steuererklärung 2022 grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Und noch bis zum Jahresende 2023 kannst Du eine Steuererklärung 2019 abgeben.

Welche Daten brauche ich für die Grundsteuererklärung Brandenburg? ›

Welche Daten muss ich in der Grundsteuererklärung Brandenburg 2023 angeben?
  • Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Grundbuchblatt.
  • Steuernummer des Grundstücks.
  • Lage des Grundstücks mit Flur und Flurstücksnummer.
  • Art des Grundstücks (bebaut, nicht bebaut)

Was ist mit der Finanzamtsnummer gemeint? ›

Die elfstellige Steueridentifikationsnummer, auch Steuer-ID genannt, findest du ebenso auf dem Steuerbescheid auf der ersten Seite ganz oben links und auf deiner Lohnsteuerjahresbescheinigung. Diese Nummer ist nicht nur für das Thema Steuern wichtig.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Land Brandenburg? ›

2. Grunderwerbsteuersätze der Länder
LandSteuersatz in %seit/ab
Brandenburg5,0 6,501.01.2011 01.07.2015
Baden-Württemberg5,005.11.2011
Bayern3,5
Berlin4,5 5,0 6,001.01.2007 01.04.2012 01.01.2014
12 more rows

Wie viel Steuern bei 1000 Euro Rente? ›

Wer nun beispielsweise im Jahr 2022 in den Ruhestand geht und eine monatliche Bruttorente von 1000 Euro erhält, für denjenigen liegt der Rentenfreibetrag bei 18 Prozent. Von den insgesamt 12.000 Euro im Jahr müssen folglich 9840 Euro versteuert werden.

Was passiert wenn man die Steuern nicht bezahlt? ›

Begleichen Steuerpflichtige ihre Schulden beim Finanzamt nicht rechtzeitig, werden Säumniszuschläge und Mahngebühren fällig. Außerdem kann die Steuerbehörde eine Vollstreckung einleiten und eine Pfändung durch einen Vollstreckungsbeamten veranlassen.

Wie viel Steuern muss ich zahlen bei 1500 Euro? ›

Bei einem Lohn von 1500 Euro brutto erhalten Sie im Jahr 2022 in Steuerklasse 1 ca. 1.142,14 Euro netto.

Wie bekomme ich mein Guthaben vom Finanzamt? ›

Bei einem Guthaben besteht auch die Möglichkeit, die Rückzahlung (Überweisung auf ein zu benennendes Bankkonto) zu beantragen. Dieser Rückzahlungsantrag kann entweder formlos schriftlich oder elektronisch in FinanzOnline (unter Weitere Services/Rückzahlung) eingebracht werden.

Kann das Finanzamt Geld einbehalten? ›

Hat ein Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid, kann er eine Pfändung des Arbeitslohns oder des Kontos veranlassen. Auch das Finanzamt darf pfänden und hat sogar eine eigene Vollstreckungsstelle.

Wie überweist Finanzamt Geld? ›

In der Regel wird der Bescheid aber zeitgleich mit der Überweisung verschickt. Das bedeutet, dass das Geld natürlich nicht in bar ausgezahlt wird, sondern immer direkt aufs angegebene Konto des Empfängers. Die Überweisung erfolgt demzufolge immer automatisch, der Steuerzahler selbst muss nicht tätig werden.

Was darf das Finanzamt und was nicht? ›

Wichtig zu wissen: die Behörde darf nur die sogenannten Stammdaten, aber keine Kontenbewegungen oder Kontenstände abfragen (§ 93 Abs. 7 AO). Erfolgt die Abfrage im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens ist die Informationspflicht der Steuerbehörden so nicht gegeben (§ 24c Abs.

Kann eine Steuererklärung nachträglich geändert werden? ›

Wenn Sie nachträglich noch Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen möchten, haben Sie dazu mehrere Möglichkeiten. Innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides kann auf diesen Wegen eine Änderung angestoßen werden: Antrag auf schlichte Änderung. Einspruchsverfahren.

Was wird automatisch an das Finanzamt übermittelt? ›

Dazu gehören insbesondere das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Verletztengeld und das Elterngeld. Diese Daten wurden erstmals am 28. Februar 2012 für die in 2011 bezogenen Lohnersatzleistungen übermittelt.

Was bekommt man bei Steuerklasse 1 zurück? ›

Im Schnitt gibt es 1.072 € Steuererstattung zurück!

Die Steuererstattung für Personen mit Steuerklasse 1 lag im Jahr 2010 bei durchschnittlich nur 873 €. Nur wenige Jahre später bekamen Steuerzahler mit derselben Steuerklasse bereits im Schnitt 1.072 € (2018) vom Finanzamt zurück – Tendenz steigend.

Wie lange dauert Steuererklärung in Brandenburg? ›

Das Warten auf den Steuerbescheid hat sich für Brandenburgerinnen und Brandenburger zuletzt nochmals verlängert. Warteten die Steuerpflichtigen nach Abgabe der Steuererklärung für 2019 durchschnittlich 39,6 Tage auf den Bescheid, waren es zwei Jahre später zum 31. Dezember 2022 bereits 53,6 Tage.

Was bedeutet das Minus bei der Steuerberechnung? ›

Von negativen Einkünften spricht man, wenn ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte entstanden ist. Es besteht im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Möglichkeit, negative Einkünfte (auch Verlust genannt) geltend zu machen. Hier muss ein Verlustabzug, ein vertikaler oder horizontaler Verlustausgleich, erfolgen.

Wo muss ich anrufen für meine Steuernummer? ›

Liegt Ihnen Ihre IdNr. nicht (mehr) vor, können Sie auf der folgenden Internetseite beim BZSt eine erneute Mitteilung der IdNr. anfordern. Das BZSt erreichen Sie telefonisch unter der Nummer 0228 406-1240 (aus dem Ausland + 49 228 406-1240).

Was mache ich wenn ich keine Steuernummer habe? ›

Ihre Steueridentifikationsnummer sollte Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern bereits 2008 in einem Brief mitgeteilt haben. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie sich an das BZSt wenden. Auf dessen Homepage lässt sich mit einem Antrag veranlassen, dass Sie die Steuer-ID erneut per Post erhalten.

Kann man die Steuer-ID telefonisch erfragen? ›

Leider lassen die Datenschutzbestimmungen sowie das Steuergeheimnis eine telefonische Auskunft der Identifikationsnummer nicht zu.

Ist die Steuer ID das gleiche wie die Steuernummer? ›

Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern, während die Steuernummer 13 Stellen hat. Die Steuer-ID lässt für sich gesehen keine Rückschlüsse auf die Person oder das zuständige Finanzamt zu. Die Steuernummer dagegen enthält Informationen über das zuständige Finanzamt, den Bezirk und die persönliche Unterscheidungsnummer.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer ID? ›

Eine Steuernummer haben Sie, wenn Sie schon einmal eine Steuererklärung abgegeben haben. Das Finanzamt teilt sie Ihnen dann zu. Die elfstellige Steuer-ID hingegen erhält inzwischen jeder Bundesbürger bei der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (mehr dazu hier). Ein Antrag ist dafür nicht nötig.

Wer ist zuständig für Einkommensteuer? ›

Zufolge § 13 Abs. 1 Z 1 AVOG 2010 obliegt die Erhebung der Einkommensteuer den Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis.

Welches Finanzamt ist für 50679 zuständig? ›

Finanzamt Köln-Ost (Siegesstr. 1, 50679 Köln)

Wie lange dauert es bis man das Geld von der Steuererklärung bekommt? ›

Sie erhalten einen Bescheid über die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die Steuergutschrift wird ca. 5 bis 6 Wochen nach Erhalt des Informationsschreibens automatisch auf das Konto ausbezahlt.

Wie lange dauert der Steuerbescheid in Sachsen? ›

Steuerbescheid dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen

Wie lange dein zuständiges Finanzamt für die Bearbeitung deiner Einkommensteuererklärung benötigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Komplexität des Steuerfalls, Wohnort oder Abgabetermin liegt die Bearbeitungszeit zwischen vier und zwölf Wochen.

Wie lange muss man auf Steuererklärung warten? ›

Innerhalb von fünf Monaten werden über 97%, innerhalb von sechs Monaten fast 99% der Erklärungseingänge erledigt. Die Finanzämter können regelmäßig erst Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr beginnen.

Was passiert wenn man die Steuer nicht abgibt? ›

Lässt Du auch diese Frist verstreichen, wird das Finanzamt in einem Bescheid das Zwangsgeld festsetzen. Falls Du zum ersten Mal keine Steuererklärung abgegeben hast, beträgt das Zwangsgeld üblicherweise zwischen 100 und 500 Euro. Es sind aber bis zu 25.000 Euro möglich.

Warum bekomme ich nichts von der Steuer zurück? ›

Sind keine Kosten während eines Steuerjahres angefallen, kann man natürlich auch nicht von einer Steuererstattung profitieren. Übrigens: Kosten, die man während eines Kalenderjahres hatte, werden nicht zu 100 Prozent ersetzt. Beispiel: Wer einen Laptop für 1.000 Euro kauft, erhält nicht 1.000 Euro vom Fiskus zurück.

Was kann ich maximal von der Steuer zurück bekommen? ›

Bis zu 20 Prozent von maximal 20 000 Euro, also 4.000 Euro, im Jahr lassen sich von der Steuer absetzen.

Wann kommt die besondere Mitteilung vom Finanzamt? ›

Im Durchschnitt brauchen die Finanzämter von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid circa 5 bis 8 Wochen. Das Finanzamt hat keine Frist, bis wann es die Steuererklärung geprüft haben muss. Es kann sich also ganz schön hinziehen und irgendwann macht man sich Sorgen, denn der Steuerbescheid kommt nicht.

Warum muss ich auf einmal Steuern nachzahlen? ›

Die typischen Gründe, warum es zu Nachzahlungen kommen kann, sind Pauschalen oder Sonderausgaben, die nicht berücksichtigt oder anerkannt werden. Wenn du in deiner Steuererklärung nicht alle Werbungskosten angegeben hast, kannst du auch mit Nachzahlungen rechnen.

Wer ist verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? ›

Du hast mehr als 410 Euro an anderen Einkünften erhalten (zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeit nach Abzug der Pauschale, Vermietung oder Renten) Du hast mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld.

Wie kann ich meine Steuer selber machen? ›

Mit der Taxfix Steuer-App kannst du im Handumdrehen deine Steuererklärung selbst machen. Das Programm führt dich im Frage-Antwort-Verfahren durch deine Steuersituation, prüft deine Angaben und berechnet kostenlos dein voraussichtliches Steuerergebnis.

Videos

1. Erklärvideo zur Grundsteuerreform
(Land.Sachsen.Anhalt)
2. Dr. Rainer van Raemdonck zur Steuerverwaltung in Brandenburg
(AfD-Fraktion Brandenburg)
3. Die neue Grundsteuer: ab Juli 2022 Neubewertung aller 36 Mio. Grundstücke in Deutschland!
(Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater])
4. Nachfolgeplanung für Makler I Nachfolge in Brandenburg I IHK Cottbus
(Industrie- und Handelskammer Cottbus)
5. Arbeits- und Steuerrecht, Finanzierung und Teletherapie – worauf es jetzt ankommt!
(ETL-Gruppe)
6. Arbeits- und Steuerrecht, Finanzierung und Teletherapie – worauf es jetzt ankommt!
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Author: Rev. Leonie Wyman

Last Updated: 27/07/2023

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